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Zur Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum einer Doppelstockgarage; §§ 3 Abs. 2 Satz 2, 5 Abs. 2 WEG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 75/11, 21.10.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Abgrenzung Garage Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Sondereigentum Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum
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- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
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