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Anspruch auf Wiederherstellung gegen Sonderrechtsnachfolger und Ersetzungsbeschluss durch das Gericht; §§ 21 Abs. 4, 8 WEG
AG Minden, AZ: 36 C 13/13, 25.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baumangel Baumängel beschädigung Sanierungsrückstau Gemeinschaftseigentum Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ERsetzungsbeschluss gericht Antrag Beseitigungsanspruch Sondereigentum Bausubstanz zerstört Zerstörung Fassade Notfall Notmassnahme Notmaßnahme Dringlichkeit Eilbedürftigkeit
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