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Mieter muss Eindringen einer Katze durch Fenster nicht dulden; §§ 535, 536 Abs. 1 BGB
AG Potsdam, AZ: 26 C 492/13, 19.06.2014
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LG Lüneburg, AZ: 1 S 198/99, 27.01.2000
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieter vermieter Mietwohnung Beeinträchtigung Tiere Hunde Katzen geöffnetes Fenster lüften Wohnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mangel Mietminderung Unterlassungsanspruch beseitigungsanspruch
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