Detailansicht Urteil
Zum Stimmrechtsausschluss eines Wohnungseigentümers, § 25 Abs. 5 WEG
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 51/13, 27.10.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Beschlussfassung Beschlußfassung Stimmrechtsausschluss Stellvertretung weisungsgebundene Vertreter rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Abstimmung Stimmrechtsausschluss Stimmrechtsausschluß
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Arzthaftung Jahresabrechnung Gegenabmahnung Veränderung Beirat Kurioses Eigenbedarfskündigung Mietminderung Makler Beschluss Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Wurzeln Tierhaltung Kündigung Garage Telefonwerbung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Abmahnung Gemeinschaftseigentum Treppenlift Teilungserklärung Anfechtungsklage Schimmel Nachbarrecht Sondereigentum Protokoll Eigentümerversammlung Abschleppen Miete Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!