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Keine Drittwiderklage unter Miteigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 21/14, 30.09.2014
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AG Bottrop, AZ: 20 C 35/13, 19.12.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Markise optische beeinträchtigung Rechtsanwalt frank DOhrmann BOttrop Berufungsinstanz Präklusion präkludiert verspäteter Vortrag zurückweisung zurückweisen Sachvortrag
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Erst recht musste das Landgericht Dortmund das Sichzueigenmachen der amtsgerichtlichen Entscheidung in der Berufungsinstanz wegen § 531 ZPO als verspätet zurückweisen. Insoweit weist die Entscheidung eine schweren Rechtsfehler auf.
Sofern das LG Dortmund eine Drittwiderklage unter Wohnungseigentümern als unzulässig erachtet, wird diese Entscheidung zur Kenntnis genommen, auch wenn eine andere Entscheidung in bezug auf die Wertung des § 48 WEG ebenso vertretbar sein dürfte.