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Umstellen von Mülltonnen ist keine bauliche Veränderung; §§ 14, 15, 22 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 243/14, 28.10.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Stellfläche Fahrrad Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Mülltonne Abfall Gemeinschaftseigentum gemeinschaftsfläche
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