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In einem Prozess von einem bevollmächtigten Rechtsanwalt ausgesprochene einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung kann nicht wegen fehlender Vollmacht zurückgewiesen werden; §§ 174 BGB; 81 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 72/02, 18.12.2002
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigung fristlose Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag Mietverhältnis Zurückweisung Originallmacht Prozessvollmacht Mieter
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