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Verstoß gegen Datenschutz macht einen Eigentümerbeschluss unwirksam; §§ 28 BDSG, 21 WEG, 6 HeizVO
LG Dortmund, AZ: 9 S 1/14, 28.10.2014
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KG Berlin, AZ: 24 W 309/01, 26.06.2002
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Bundesdatenschutzgesetz Heizkostenverordnung verbrauchsabhängige Beschlussfassung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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