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Zur sofortigen Fälligkeit der Wohngeldzahlungen und Stundung bei fristgerechter Ratenzahlung; §§ 21 Abs. 3, 7, 28 Abs. 5 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 181/13, 20.02.2014
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Köln entsprichtd er Rechtsprechung des BGH. Wichtig ist bei einem Beschluss über die Vorfälligkeit aus dem Wirtschaftsplan einen Vorbehalt im Falle eines Eigentümerwechsels oder einer Insolveenz eines Eigentümers dahingehend mitzubeschließen, dass in diesen Fällen die monatlichen Zahlungen wieder aufleben.
Verbundene Urteile
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LG Dortmund, AZ: 1 S 317/09 WEG, 23.08.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 43/09, 15.10.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hausgelder Wohngelder Zahlungen Verzug Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank DOhrmann Wirtschaftsplan Bottrop
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