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Staub von einer Großbaustelle rechtfertigt keinen Schadensersatz des Mieters; §§ 535, 536a BGB
OLG Karlsruhe, AZ: 10 U 21/12, 06.06.2014
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LG Berlin I, AZ: 63 S 373/13, 24.06.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 152/12, 28.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gewerbemietrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Baustellenlärm Bottrop Schadenersatz MIetvertrag Miete Minderung
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