Detailansicht Urteil
Zum Schadensersatzanspruch des Mieters wegen übergangenem Vorkaufsrecht; §§ 577 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, 469 Abs. 1 Satz 1, 280 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 51/14, 21.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/12, 22.11.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 271/04, 15.06.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vorkaufrecht Wohnungseigentum umwandlung Begründung Mieter vermieter Rechtsanwalt frank Dohrmann bottrop Schadensersatz Schadenersatz Verkehrswert eigentumswohnung Grundstück
Ähnliche Urteile
- Ehrverletzende Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren sind nicht justiziabel; §§ 1004, 823 BGB, 186 StGB
- Zur Nutzungsentschädigung des Vermieters nach verspäteter Rückgabe der Mietsache durch den Mieter; § 546a BGB
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Zum Anspruch auf erstmalige Herstellung des geschuldeten Zustandes in einer Eigentümergemeinschaft; §§ 21 Abs. 8 WEG; 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Nutzungsentschädigung Kündigung Beschluss Abmahnung Veränderung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Makler Beirat Organisationsbeschluss Teilungserklärung Abschleppen Kurioses Wurzeln Verwalter Nachbarrecht Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Miete Einstimmigkeit Gegenabmahnung Telefonwerbung Schimmel Mietminderung Sondereigentum Protokoll Garage Jahresabrechnung Verkehrsunfall Treppenlift Tierhaltung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
