Detailansicht Urteil
Einzelwirtschaftsplan muss beschlossen werden; §§ 23, 28 Abs. 2 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 43/14, 23.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 247/11, 15.01.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 193/11, 11.05.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: EinzelWirtschaftsplan Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank DOhrmann bOttrop Beschlussfassung
Ähnliche Urteile
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Verkehrsunfall Sondereigentum Telefonwerbung Kündigung Verwalter Beirat Tierhaltung Beschluss Protokoll Veränderung Kurioses Wohnungseigentümer Garage Teilungserklärung Wirtschaftsplan Treppenlift Miete Wurzeln Einstimmigkeit Nachbarrecht Schimmel Abmahnung Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Makler Mietminderung Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!