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Fehlender Vollmachtsnachweis in einer Eigentümerversammlung führt zum Stimmrechtsausschluß
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 104/11, 28.12.2012
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LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 35/13, 08.04.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vollmachtsnachweis Urkunde Eigentümerversammlung Verwalter Prüfung Anfechtungsklage Beschlussanfechtung
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Die Weigerung des Verwalters einem Eigentümer Einsicht in die Vollmachten zu gewähren führt aber zur Unwirksamkeit des Beschlusses.
Darüber hinaus kann ein Eigentümer bei nicht vorgelegter und nachgewiesener Vollmacht die Ausübung der in Vertretung erfolgten Stimmrechte nach § 174 BGB analog zurückweisen.