Detailansicht Urteil
Verwalter muss Jahresabrechnung vor der Eigentümerversammlung an die Eigentümer übersenden.
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 166/13, 12.11.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 164/13, 12.11.2014
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 372/13, 11.11.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Miete Nachbarrecht Treppenlift Telefonwerbung Anfechtungsklage Schimmel Organisationsbeschluss Sondereigentum Jahresabrechnung Garage Beschluss Mietminderung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Wurzeln Verkehrsunfall Protokoll Kündigung Wirtschaftsplan Abmahnung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Verwalter Verwaltungsbeirat Arzthaftung Abschleppen Gegenabmahnung Kurioses Beirat Nutzungsentschädigung Makler Veränderung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!