Detailansicht Urteil
Zum Austausch der einzuziehenden Person bei einer Eigenbedarfskündigung; §§ 546 Abs. 1, 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 8 C 146/13, 24.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 351/12, 04.09.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 284/13, 30.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 233/12, 20.03.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 78/10, 13.10.2010
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 339/04, 09.11.2005
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nahe verwandte Angehörige Austausch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
- Wann ist der wesentliche Zeitpunkt für einen Härtegrund iSv §§ 574 Abs.1, Abs.2 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Sondereigentum Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Einstimmigkeit Kurioses Jahresabrechnung Kündigung Anfechtungsklage Teilungserklärung Garage Telefonwerbung Verwalter Veränderung Beschluss Nutzungsentschädigung Makler Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Arzthaftung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Protokoll Beirat Wurzeln Schimmel Treppenlift Miete Abmahnung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Abschleppen Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Mietminderung Gegenabmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!