Detailansicht Urteil
Unbestimmte Verwaltervergütung kann zur Anfechtung der Verwalterbestellung führen; §§ 23, 27 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 9/15, 12.06.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsklage Wohnungseigentümerversammlung Verwalterbestellung Vergütung Verwaltervertrag Unbestimmtheit Rechstanwalt Frank Dohrmann Bottorp
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Makler Treppenlift Organisationsbeschluss Miete Kündigung Garage Abschleppen Verwaltungsbeirat Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Tierhaltung Beschluss Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Protokoll Anfechtungsklage Nachbarrecht Mietminderung Beirat Gemeinschaftseigentum Verwalter Wurzeln Sondereigentum Veränderung Nutzungsentschädigung Schimmel Telefonwerbung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Kurioses Teilungserklärung Wohnungseigentümer Verkehrsunfall Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!