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Verwalter ist grds. nicht zur Erhebung von Wohngeldklagen prozessführungsbefugt, § 27 WEG
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 113/14, 18.06.2015
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des LG Düsseldorf ist zutreffend und zeigt, wie gefährlich es für einen Verwalter werden kann, wenn er sich über seine Prozessführungsbefugnis irrt. Er hat sämtliche Verfahrenskosten zu tragen.
Verbundene Urteile
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OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 16/14, 17.06.2014
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LG Rostock, AZ: 1 S 290/12, 27.06.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wirtschaftsplan Jahresabrechnung verjährung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Hausgeldklage Vertretung vollmacht Abrechnungsspitze einrede
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