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Zur von der Teilungserklärung legitimierte Nutzungsänderung durch Mehrheitsentscheidung; §§ 14, 22 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 121/14, 15.04.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zweckbestimmung Vereinbarungscharakter Mehrheit Eigentümerversammlung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop bauliche veränderung Zustimmung Beschlussanfechtung Anfechtungsklage beeinträchtigung Nutzungsänderung Nachteil typisierende Betrachtungsweise
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