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§ 242 BGB ist neben § 8 IV UWG anwendbar
LG Bielefeld, AZ: 15 O 123/11, 18.10.2011
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Diese Entscheidung wurde mittlerweile vom OLG Hamm ( Urteil vom 31.01.2012 - Az. I-4 U 169/11 ) bestätigt.
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OLG Hamm, AZ: I-4 U 169/11, 31.01.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: § 8 IV UWG 242 BGB Rechtsmißbrauch Abmahnung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Rechtsanwaltskosten Abmahnkosten Erstattung 12 I 2 UWG Wettbewerbsrecht unzulässige Rechtsausübung
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