Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer kann Gebäudeversicherung der WEG-Gemeinschaft direkt in Anspruch nehmen
AG Bottrop, AZ: 8 C 155/13, 29.07.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Versicherungen versuchen immer wieder, Schäden nicht zu regulieren, wenn die Gemeinschaft bzw. der Verwalter untätig bleibt und ein Eigentümer versucht, seinen Schaden selber zu regulieren. Die Entscheidung des AG Bottrop entspricht der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung. Sie zeigt eine weitere Besonderheit im WEG-Recht zu den sonstigen Versicherungsverhältnissen auf und spaltet die unterschiedlichen Auffassungen von Wohnungseigentumsrechtler und Versicherungsrechtler, dass ein Wohnungseigentümer gegen die Gebäudeversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft einen direkten Anspruch auf Regulierung des ihm entstandenen Schadens besitzt.
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 29/16, 16.09.2016
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 110/13, 08.07.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/12, 25.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 62/06, 11.10.2006
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 28/04, 03.11.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wasserschaden § 906 BGB Haftung Rohrbruch Schaden weg Wohnungseigentümergemeinschaft verwalterin Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Versicherungsfall Hausrat Haftpflicht Inanspruchnahme Versicherung Treueverhältnis Haftpflichtversicherung Schaden Wohnungsbrand Feuer Wasser Wasserschaden Überschwemmung Feuchtigkeitsschaden Nässe Rohrbruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop leichte Fahrlässigkeit grobe Vorsatz verschulden Mieter vermieter
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Verwalter scheidet zum 31.12. aus dem Amt - Wer muss die Jahresabrechnung erstellen? - §§ 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Telefonwerbung Beschluss Gegenabmahnung Teilungserklärung Verwalter Mietminderung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Treppenlift Gemeinschaftseigentum Garage Anfechtungsklage Tierhaltung Miete Verkehrsunfall Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Protokoll Makler Nutzungsentschädigung Abmahnung Nachbarrecht Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Wurzeln Beirat Abschleppen Wohnungseigentümer Veränderung Arzthaftung Schimmel Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
