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keine Befangenheit eines Richters auch bei schweren Verfahrensfehlern
LG Essen, AZ: 10 T 108/07, 25.07.2007
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LG Essen, AZ: 10 T 102/07, 25.07.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Gutachter muss Verlangen zur Erhöhung seiner Gebühren vor Erstellung des Gutachtens beantragen;
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
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Die Vorentscheidungen des Amtsgerichts wurde geschwärzt als Annex der landgerichtlichen Entscheidung zum besseren Verständnis beigefügt. Zur Vermeidung einer nicht sachgemäßen Anprangerung und im Hinblick auf die Entscheidung des LG Essen 10 T 102/07 wurde auch das betroffene Amtsgericht unkenntlich gemacht.