Detailansicht Urteil
Zur Verwirkung eines Beseitigungsanspruches einer Eigentümergemeinschaft
LG Dortmund, AZ: 1 S 464/14, 20.10.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 56/12, 08.02.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 233/10, 10.06.2012
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-9 U 48/10, 28.06.2010
-
LG Duisburg, AZ: 2 O 104/09, 08.01.2010
-
OLG Hamm, AZ: 5 U 118/07, 03.12.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verjährung Trennung
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Beschluss Miete Verkehrsunfall Kurioses Anfechtungsklage Abschleppen Eigenbedarfskündigung Beirat Gegenabmahnung Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Veränderung Jahresabrechnung Protokoll Wirtschaftsplan Verwalter Wohnungseigentümer Abmahnung Garage Mietminderung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Einstimmigkeit Tierhaltung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Wurzeln Telefonwerbung Kündigung Makler Schimmel Treppenlift Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Die Annahme einer Verwirkung dürfte im vorliegenden Verfahren auch in Anbetracht von § 902 BGB mehr als zweifelhaft sein.
Da eine Grunddienstbarkeit nicht eingetragen war, konnte auch eine Beschlussfassung keine konkludente Zustimmung zur Verlegung der Leitungen über das Gemeinschaftsgrundstück für später eingetretene Wohnungseigentümer begründen, da Belastungen des Grundstückes nicht durch Beschluss wirksam auch für den Rechtsnachfolger geregelt werden können. Es bedarf vielmehr einer Vereinbarung und einer grundbuchrechtlichen Absicherung.