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Zur Haftungsqoute eines über einen Zebrastreifen fahrenden Radfahrers und eines Autofahrers; §§ 7, 18 StVG, 1, 3 StVO
AG Essen-Borbeck, AZ: 5 C 51/14, 11.09.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Quote Verkehrsunfall Haftungsquote Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Auto Kraftfahrzeug Fahrradfahrer Fußgängerübergang Mitverschulden Betriebsgefahr
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