Detailansicht Urteil
Falsches Grundbuch begründet keine Eigentümerstellung; §§ 12 WEG; 81, 90 ZVG
AG Schwerin, AZ: 11 C 141/13, 27.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 241/11, 20.07.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbucheigentümer Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Aktivlegitimiert Aktivlegitimation Passivlegitimation Rechtsanwalt Frank Dohrmann guter Glaube Verwalterzustimmung Verfügungsvoraussetzung
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Verwaltungsbeirat Tierhaltung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Treppenlift Telefonwerbung Verwalter Protokoll Kurioses Beschluss Schimmel Wohnungseigentümer Garage Eigentümerversammlung Nachbarrecht Einstimmigkeit Veränderung Wirtschaftsplan Abschleppen Wurzeln Miete Mietminderung Teilungserklärung Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Kündigung Nutzungsentschädigung Abmahnung Makler Jahresabrechnung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!