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Streitwert für die Verwalterentlastung beträgt 2.000,00 EUR; §§ 49a GKG; 43 WEG
OLG Köln, AZ: 16 W 29/15, 29.07.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 236/10, 31.03.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 11/03, 17.07.2003
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterentlastung Verwaltungsbeiratsentlastung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Streitwert Beschwerdewert geschäftswert Anfechtungsklage
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