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Zur Haftung eines Zwangsverwalters wegen säumiger WEG-Hausgelder
AG Bottrop, AZ: 20 C 56/09, 26.10.2009
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LG Dortmund, AZ: 1 S 317/09 WEG, 23.08.2011
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop WEG Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümergemeinschaft Zwangsverwalter Hausgeld säumige Nachschusspflicht Zwangsverwaltung Hausgeldforderung § 10 154 155 156 ZVG
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Das Landgericht Dortmund ( 1 S 317/09 ) hat aus zutreffenden Gründen die Haftung des Zwangsverwalters aus fälligen Forderungen während seiner Bestellung bejaht und in der verspäteten Zahlung von Hausgeldern ein Verschulden bejaht, welches zum Schadenersatz verpflichtete.