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Zur Abgrenzung von WEG-Verfahren zum Zivilverfahren / Begründung von Sondereigentum bei fehlender Grundbuchabgrenzung; §§ 7 Abs. 2, 8, 43 WEG; 17a Abs. 5 GVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 118/94, 30.06.1995
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Gerichtsstand Gerichtsweg Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Grundbuch Begründung werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsweg
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