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Für Mietbürgschaft eines Dritten gilt die Begrenzung der Sicherheitsleistung von drei Monatsmieten nicht; §§ 535 Abs. 2, 551 Abs. 2, 4, 765 ff BGB
AG Saarbrücken, AZ: 120 C 51/15, 28.05.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 379/12, 10.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kaution Übersicherung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mieter Mietvertrag Vermieter Bürge Bürgschaft Sicherheitsleistung 2 3 monatsmieten
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