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Neuwahl eines Verwalters erfordert mehrere Vergleichsangebote und Klärung der Dauer und Vergütung §§ 46, 21 Abs. 3 WEG; 612 Abs. 2 BGB
AG Neustadt a. Rübenberge, AZ: 20 C 943/15, 15.02.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Erstbestellung Vergütung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop drei 3 Verwaltervertrag Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Verwalteranfechtung
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