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Verwalter ist bei einstweiliger Verfügung gegen die Durchführung einer bevorstehenden Eigentümerversammlung nicht passivlegitimiert; §§ 24 Abs. 2, 4; 46 WEG
AG Kassel, AZ: 803 C 4964/15, 25.11.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aktivlegitimation Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop außerordentliche Dringlichkeit
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