Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer müssen vor einer Eigentümerversammlung über alle wesentlichen Beschlusspunkte informiert werden
AG Offenbach am Main, AZ: 310 C 57/12, 28.11.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 1/13, 20.05.2016
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Informationspflicht Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop UNterlagen vorher vorab Einladung
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Kündigung Telefonwerbung Verwalter Sondereigentum Veränderung Nachbarrecht Miete Verwaltungsbeirat Makler Teilungserklärung Schimmel Tierhaltung Einstimmigkeit Jahresabrechnung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Abmahnung Wirtschaftsplan Beirat Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Garage Nutzungsentschädigung Wurzeln Arzthaftung Wohnungseigentümer Treppenlift Mietminderung Organisationsbeschluss Eigentümerversammlung Protokoll Gegenabmahnung Beschluss Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!