Detailansicht Urteil
Bei Umfirmierung von Einzelfirma in GmbH Verwalterneuwahl erforderlich; § 27 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 5/16, 01.07.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 97/11, 19.06.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords:
Ähnliche Urteile
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
- Bestandskräftiger, nicht ordnungsgemäßer Beschluss, muss nicht zwingend im Wege eines Zweitbeschlusses aufgehoben werden; §§ 18 Abs. 2, 20 Abs. 1 und 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Beirat Abmahnung Treppenlift Arzthaftung Verwalter Kündigung Nachbarrecht Schimmel Miete Protokoll Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Telefonwerbung Makler Garage Sondereigentum Gegenabmahnung Veränderung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Organisationsbeschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Kurioses Mietminderung Beschluss Tierhaltung Anfechtungsklage Abschleppen Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
