Detailansicht Urteil
Zum Einsichtsrecht eines Wohnungseigentümers in die Verwaltungsakten
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 13/14, 20.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Offenbach am Main, AZ: 330 C 85/13, 16.12.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 13/07, 17.02.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Akteneinsicht Verwalter Dritter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Garage Verwalter Veränderung Schimmel Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Miete Wohnungseigentümer Abmahnung Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Mietminderung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Sondereigentum Arzthaftung Jahresabrechnung Kündigung Anfechtungsklage Makler Beschluss Beirat Wirtschaftsplan Treppenlift Eigentümerversammlung Kurioses Telefonwerbung Abschleppen Wurzeln Einstimmigkeit Protokoll Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!