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Verwalter haftet für fehlerhafte Bezeichnung der Einladung zur Eigentümerversammlung; §§ 23 Abs. 2, 46, 49 Abs. 2 WEG
AG Germersheim, AZ: 4 C 13/15 WEG, 04.05.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kosten Verwalter Anfechtungsklage Haftung unzureichende Bezeichnung der Einladung
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