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WEG-Verwalter hat keinen Anspruch auf ein Honorar für die Führung eines Passivprozesses §§ 21, 27 Abs. 3 Nr. 2 WEG
LG München I, AZ: 36 T 26007/11, 08.03.2012
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Keywords: Kostenerstattung Prozessführung Verfahren Anfechtungsverfahren Verwalter Sonderhonorar Sondervergütung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop allgemeine Pflichten Aufgaben Befugnissen
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