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Das Fällen eines großen Baumes ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 21, 22 Abs. 1 WEG
LG Berlin I, AZ: 53 S 69/15, 02.02.2016
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OLG München, AZ: 2 Z BR 142/00, 21.02.2001
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gemeinschaftsgarten Gemeinschaftsgrundstück bauliche Veränderung Pflanzen große Baum Bäume Fällen Rechtsanwalt Frank DOhrmann ordnungsgemäße verwaltung Baumfällen
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- Bauliche Veränderung bedarf eines Gestattungsbeschlusses - Widerklage auf Gestattung ohne Vorbefassung möglich - Eigentümer haftet für bauliche Veränderungen des Mieters; §§ 20 WEG; 1004 BGB
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