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Mieter muss auch bei verspäteter Betriebskostenabrechnung nicht geleistete Vorauszahlungen erstatten; §§ 556 Abs. 3, Satz 2 und 3, 556a Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 261/06, 31.10.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nebenkostenabrechnung Vorauszahlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vermieter Zurückbehaltungsrecht Heizkostenverordnung
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