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WEG-Verwalter haftet grds. nicht bei fehlerhafter Bauüberwachung; §§ 21, 27 WEG, 280 BGB
AG Hamburg-Barmbek, AZ: 883 C 11/14, 27.05.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 183/13, 04.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bausanierung Instandsetzung Instandhaltung Haftung verwalter Überwachung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltungsbeirat Kenntnis Vertreter Kennenmüssen Zurechnung
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