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Privatgutachten kann im Prozess verwertet werden / Feuchtigkeit als wesentlicher Mangel, der nicht verschwiegen werden darf; §§ 166, 444 BGB, 412 ZPO
OLG Düsseldorf, AZ: 21 U 137/14, 24.03.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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