Detailansicht Urteil
Privatgutachten kann im Prozess verwertet werden / Feuchtigkeit als wesentlicher Mangel, der nicht verschwiegen werden darf; §§ 166, 444 BGB, 412 ZPO
OLG Düsseldorf, AZ: 21 U 137/14, 24.03.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 22 U 161/15, 18.07.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 243/92, 11.05.1993
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 215/90, 22.11.1991
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 194/89, 09.11.1990
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel Minderung Gewährleistung Grundstückskauf Hauskauf Gewährleistungsanspruch Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Nässe Regen Schimmel Keller
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an einen Ersatzbau nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Satz 3 BauGB
- Zur beteiligung eines Sondereigentümers einer Eigentümergemeinschaft an einem baurrechtlichen Genehmigungsverfahren des Nachbarn; § 66 Abs. 2 BayBauO
- Wann verjährt der Honoraranspruch eines Architekten?
- Bausumme als Beschaffenheit? / Verlust des Vergütungsanspruchs bei Aufhebung des Werkvertrages?
- Bauunternehmer haftet nicht, wenn Auftraggeber Nachbesserung verweigert
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Beschluss Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Gegenabmahnung Mietminderung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Kurioses Wohnungseigentümer Miete Wirtschaftsplan Telefonwerbung Arzthaftung Protokoll Schimmel Organisationsbeschluss Teilungserklärung Beirat Jahresabrechnung Treppenlift Sondereigentum Verkehrsunfall Verwalter Veränderung Tierhaltung Einstimmigkeit Makler Garage Kündigung Abmahnung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
