Detailansicht Urteil
Zur Eigenbedarfskündigung wegen Betriebsbedarf; § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 44/16, 29.03.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 214/15, 10.05.2016
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 99/14, 10.06.2015
-
AG Gießen, AZ: 48 C 231/13, 16.06.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 330/11, 26.09.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 343/10, 07.09.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietvertrag Rechtsanwalt Kündigung Vermieter Eigenbedarfskündigung betriebliche Gründe Schadenersatz Schadensersatz vorgetäuschte
Ähnliche Urteile
- Zum Beginn der Kündigungs-Sperrfrist des § 577a BGB beim Umwandlung in Wohneigentum
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu den Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung; § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
- Abschluss eines Härtefall iSd § 574 BGB wenn der Mieter eine vom Vermieter angebotene Ersatzwohnung ablehnt?
- Ist fehlender Ersatzwohnraum ein Härtegrund im Sinne des § 574 BGB ?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Protokoll Schimmel Abmahnung Sondereigentum Organisationsbeschluss Beirat Anfechtungsklage Wurzeln Wohnungseigentümer Beschluss Telefonwerbung Mietminderung Nachbarrecht Makler Kurioses Treppenlift Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Miete Veränderung Teilungserklärung Eigenbedarfskündigung Kündigung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Abschleppen Garage Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Verwalter Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
