Detailansicht Urteil
Vermieter haftet für rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung; §§ 278 Satz 1, 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 107/08, 21.01.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zugang Verjährung nachweis Rechtzeitigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Einstimmigkeit Verkehrsunfall Teilungserklärung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Mietminderung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Sondereigentum Beschluss Arzthaftung Kurioses Wurzeln Veränderung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Makler Nachbarrecht Verwalter Gegenabmahnung Abschleppen Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Miete Kündigung Nutzungsentschädigung Protokoll Abmahnung Schimmel Beirat Telefonwerbung Treppenlift Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
