Detailansicht Urteil
Nutzungsentschädigung für verspäteter Rückgabe endet mit der Übergabe der Mietwohnung
AG Bottrop, AZ: 11 C 213/16, 20.04.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatz Schadenersatz rechstanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag Ende Verschlechterung Schimmel Betriebskostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Nutzungsentschädigung
Ähnliche Urteile
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Garage Telefonwerbung Schimmel Mietminderung Gemeinschaftseigentum Abschleppen Veränderung Miete Makler Kurioses Sondereigentum Protokoll Gegenabmahnung Teilungserklärung Anfechtungsklage Verwalter Beschluss Kündigung Beirat Verwaltungsbeirat Tierhaltung Einstimmigkeit Treppenlift Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Arzthaftung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
