Detailansicht Urteil
Hausordnung fürs Klavierspielen nicht zulässig; §§ 15, 21 Abs. 8 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 131/16, 04.10.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 11/98, 10.09.1998
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 63/93, 02.09.1993
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Lärm Geräusche Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Musikspielen Klavier Instrument Gitarre Trompete Saxophon
Ähnliche Urteile
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Jahrelange unentgeltliche Stellplatznutzung kann durch GdWE widerrufen werden; §§ 19, 1004 BGB
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Pflegeheim für Demenzkranke in Eigentumswohnung unzulässig; §§ 1 Abs. 2, 12Abs. 2, 15 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Eigenbedarfskündigung Veränderung Makler Kündigung Einstimmigkeit Wurzeln Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Beschluss Beirat Treppenlift Schimmel Abschleppen Kurioses Telefonwerbung Verwalter Tierhaltung Wirtschaftsplan Garage Abmahnung Verwaltungsbeirat Miete Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Nachbarrecht Gegenabmahnung Arzthaftung Protokoll Anfechtungsklage Teilungserklärung Eigentümerversammlung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
