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Bauliche Veränderung (hier: Holzterrasse) muss nicht fest mit dem Erdreich verbunden sein; §§ 14, 22 WEG; 1004 BGB
AG München, AZ: 482 C 12322/16, 14.02.2017
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Keywords: Unterlassungsanspruch Beseitigungsanspruch rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Beeinträchtigung
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