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Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft richtet sich gegen alle Wohnungseigentümer
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 145/11, 10.02.2012
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage richtiger Beklagter Beklagte Partei Untergemeinschaft WEG Wohnungseigentümer Anfechtungsfrist notwendiger Streitgenosse § 46 WEG unzulässig Unzulässigkeit Klageumstellung Wiedereinstellung 233 ZPO Streitgenossen
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