Detailansicht Urteil
Eigentümerversammlung mit "kleiner" Tagesordnung darf in Waschküche stattfinden; §§ 23, 24 WEG
OLG Düsseldorf, AZ: 5 Wx 512/92, 01.03.1993
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Dortmund, AZ: 512 C 31/17, 27.03.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Versammlungsort Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop ungeeigneter
Ähnliche Urteile
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- Verwalter handelt bei falschem Versammlungsort nicht pflichtwidrig - Wohnungseigentümer hat Anspruch gegen den Verwalter auf Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG
- Ein-Personen-WEG kann ohne Besschlussfasssung bauliche Veränderungen vornehmen - Zur Nichtigkeit eines unbestimmten Beschlusses über bauliche Veränderungen
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Protokoll Eigenbedarfskündigung Abmahnung Beschluss Tierhaltung Sondereigentum Eigentümerversammlung Garage Verwaltungsbeirat Miete Verkehrsunfall Schimmel Wirtschaftsplan Telefonwerbung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Teilungserklärung Jahresabrechnung Arzthaftung Abschleppen Mietminderung Kündigung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Kurioses Nutzungsentschädigung Veränderung Makler Beirat Organisationsbeschluss Wurzeln Nachbarrecht Verwalter Anfechtungsklage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
