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Zur Nichtigkeit der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse bei unterbliebender Ladung von Wohnungseigentümern
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 235/11, 20.07.2012
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung entspricht einer gefestigten Rechtsprechung. In der Praxis dürfte es für den nicht geladenen Eigentümer allerdings schwierig sein, den gezielten Ausschluss von der Teilnahme einer Versammlung zu beweisen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ladung unterbliebene Wohnungseigentümer Versammlung Beschluss Beschlussanfechtung Nichtigkeit
Verwalter Einladung Kenntnis Wohnungseigentümerversammlung
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