Detailansicht Urteil
Keine starre Frist von 14 Tagen bei der Einzahlung der Gerichtskosten zum Zwecke der Zustellung als "demnächst", §§167 ZPO; 12 Abs. 1 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 103/16, 29.09.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 154/14, 10.07.2015
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 148/11, 30.03.2012
-
LG Köln, AZ: 29 S 90/10, 13.01.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 74/08, 16.01.2009
-
LG München I, AZ: 1 S 6883/08, 22.09.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fristwahrung fristwahrend Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Klagezustellung fristgerecht Kostenvorschuss Anweisung Überweisung
Ähnliche Urteile
- Gebührenstreitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag zugrunde zu legen.
- Zum Streitwert eines Rechtsstreits über die Höhe der zu zahlenden Miete und eines Auskunftverlangens; §§ 556d, 556g BGB
- Trittschallschutz - beim Altbau kommt es auf die DIN-Normen zum Zeitpunkt der Errichtung an
- Beschwerdewert einer Räumungsklage ist die 42-fache Nettomiete; §§ 8, 9 ZPO
- Zum Streitwert einer Klage auf zukünftige Nutzungsentschädigung, §§ 546a BGB, 3 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Einstimmigkeit Sondereigentum Verwalter Jahresabrechnung Protokoll Garage Beirat Wirtschaftsplan Veränderung Kurioses Verwaltungsbeirat Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Miete Treppenlift Abschleppen Beschluss Makler Gemeinschaftseigentum Wurzeln Teilungserklärung Anfechtungsklage Mietminderung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Schimmel Eigenbedarfskündigung Kündigung Telefonwerbung Abmahnung Arzthaftung Tierhaltung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
