Detailansicht Urteil
Vermieter darf erworbene Wohnung besichtigen/ Mieter hat kein Zurückbehaltungsrecht an der Besichtigung wegen Mietmangel; §§ 535, 242, 273 BGB; Art 14 GG
AG München, AZ: 416 C 10784/16, 12.08.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 461 C 19626/15, 08.01.2016
-
AG Stuttgart, AZ: 6 C 1267/14, 12.11.2014
-
AG Coesfeld, AZ: 4 C 210/13, 15.10.2013
-
AG Coesfeld, AZ: 6 C 83/08, 12.11.2008
-
AG Hamburg-Mitte, AZ: 49 C 513/05, 23.02.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungsbesichtigungsrecht berechtigtes Interesse Vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
- Wann kann ein nichtzertifizierter Verwalter zum WEG-Verwalter bestellt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Eigentümerversammlung Treppenlift Organisationsbeschluss Beirat Arzthaftung Verkehrsunfall Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung Abmahnung Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Veränderung Schimmel Gegenabmahnung Kündigung Wurzeln Nutzungsentschädigung Protokoll Beschluss Verwaltungsbeirat Tierhaltung Kurioses Anfechtungsklage Verwalter Mietminderung Teilungserklärung Sondereigentum Miete Nachbarrecht Einstimmigkeit Makler Garage Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
