Detailansicht Urteil
Bei Nutzungtsentschädigung keine Minderung wegen Verschlechterung der Mietsache möglich; §§ 537, 557 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 16/60, 07.12.1960
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Krefeld, AZ: 2 S 65/16, 20.12.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 66/13, 27.05.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Mietvertrag Herausgabe Räumungsklage Beendigung
Ähnliche Urteile
- Protokoll bei Übergabe der Mietsache ist deklaratorisches Anerkenntnis / Keine Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen ohne vorherige Fristsetzung nach § 281 BGB
- Zu hohe Mietminderung als Kündigungsgrund? / Zu den Grenzen des Zurückbehaltungsrechts der Miete bei andauernder Mangelbeseitigung durch den Vermieter
- Abnahmeprotokoll einer Wohnungsübergabe ist als deklaratorisches Anerkenntnis zu werten; § 546 BGB
- Verjährung der Ansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt nicht vor deren Rückgabe; §§ 548, 199 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Veränderung Einstimmigkeit Verkehrsunfall Arzthaftung Kündigung Abmahnung Beirat Beschluss Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Tierhaltung Kurioses Jahresabrechnung Protokoll Miete Treppenlift Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Mietminderung Nachbarrecht Abschleppen Garage Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Schimmel Teilungserklärung Anfechtungsklage Telefonwerbung Verwalter Wohnungseigentümer Makler Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
